mAG - Metall- und Anlagenbau GmbH

Einkaufsbedingungen

Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG

1. Gültigkeit haben nur schriftliche Bestellungen und Erklärungen unsererseits. Ihre Lieferbedingungen gelten – auch wenn sie mit Ihrer Auftragsbestätigung übersandt werden- für uns nur, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Auch durch Annahme der Lieferung und / oder Leistungen kann keine Anerkennung Ihrer Lieferbedingungen abgeleitet werden.

2. Jede Bestellung ist binnen 5 Arbeitstagen ab Bestelldatum schriftlich zu bestätigen.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Leistungen frei Werk Alfeld oder angegebene Versandanschrift einschließlich der handelsüblichen Verpackung, welche den gesetzlichen Vereinbarungen entsprechen muss und einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden kann. Die Gefahr geht somit, sofern keine anderslautende Vereinbarung in der Bestellung enthalten ist, erst nach Übernahme des bestellten Gegenstandes an uns über, ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vereinbart, haben Sie Verpackung und Verladung in vorschriftsmäßiger Weise vorzunehmen.

4. Für jede Sendung ist uns eine Versandanzeige und Rechnung auf dem Postwege zuzusenden. Außerdem ist der Lieferschein der Sendung beizufügen. Versandanzeige, Lieferschein und Rechnung müssen Brutto- und Nettogewichte enthalten. Darüber hinaus ist auf der Rechnung der Ursprung sowie Ihre ID- Steuernummer anzugeben. Bei fehlender Angabe unserer Bestellnummer auf Ihrem Lieferschein sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern, bis ordnungsgemäße Lieferpapiere vorgelegt werden, ohne dass uns hierdurch Zusatzkosten entstehen.

5. Auslieferungen an Dritte müssen von Ihnen in unserem Namen erfolgen.

6. Im Fall von Liefer- und / oder Leistungsverzug sind wir berechtigt, eine Verzugsstrafe in Höhe von 1 Prozent der Gesamtauftragswertes pro angefangene Woche verspäteter Ablieferung, max. jedoch 5 Prozent des Gesamtauftragswertes von jeder fälligen Rechnung in Abzug zu bringen.

7. Durch Annahme einer verspäteten Lieferung / Leistung entfällt die Vertragsstrafe nicht.

8. Bei Eintritt höherer Gewalt, sei es bei uns oder unserem Kunden, welche die Abwicklung dieser Bestellung beeinflusst, werden unsere Verpflichtungen aus dieser Bestellung um die Dauer / Auswirkung der höheren Gewalt hinausgeschoben. Wir über Ihr vermögen von Ihnen oder einen Ihrer Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt, so können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte vom Vertrag zurückzutreten und / oder nach unserer Wahl in die Verträge der Lieferanten einzutreten.

9. Für alle Sendungen, die nicht an unsere Anschrift zu Versand gelangen oder nicht sofort nach Eingang auf Vollständigkeit und einwandfreie Lieferung hin geprüft werden können, steht uns bis zu Tage der Ingebrauchnahme / Inbetriebnahme das Recht der Mengen- und Mängelrüge zu.

10. Soweit Sie in Ausführung der Bestellung Leistungen und / oder Lieferungen durch Dritte ausführen lassen, ist dieses nicht ohne unsere vorherige Zustimmung möglich.

11. Forderungsabtretungen aus den von uns erteilten Bestellungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig

12. Im Falle von Geschäften, die Sie mit uns oder eine unserer Gesellschaften tätigen, sind wir berechtigt, Ansprüche gegen Verpflichtungen aufzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Fälligkeit der gegenseitigen Ansprüche verschieden ist oder wenn von der einen Seite Barzahlung, von der anderen Seite Zahlung in Akzepten, Kundenwechseln oder anderen Zahlungsformen vereinbart ist.

13. Für Leistungsfähigkeit, richtige Konstruktion, gute Ausführung und einwandfreies Material sowie zugesicherte Eigenschaften übernehmen Sie, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, auch ohne rechtzeitige Mängelrüge volle Gewähr für die Dauer von 24 Monaten, vom Tage der mängelfreien Inbetriebnahme an gerechnet, längstens jedoch 36 Monate ab Lieferung, indem Sie sich hierbei verpflichten, während dieser Zeit gerügte Mängel nach unserer Wahl zu beseitigen bzw. schadhafte Teile auszuwechseln. Die Mängelbeseitigung hat durch Sie an dem Ort zu erfolgen, an welchem sich der Liefergegenstand z.Zt. der Feststellung des Mangels befindet, soweit nicht zwischen Ihnen und uns Übereinstimmung besteht, dass wegen Art und Umfang des Mangels eine Reparatur in Ihrem Werk geboten scheint. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung entstehenden Kosten, Aufwendungen und dergleichen gehen zu Ihren Lasten. Das Recht auf Schadensersatz, ins besonders das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

14. Sie übernehmen die Gewähr dafür, dass durch die Lieferung oder Benutzung der bei Ihnen bestellten Gegenstände irgendwelche Patent- oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt oder Ansprüche aus ähnlichen Gründen gegen uns nicht erhoben werden. Im Falle einer schuldhaften Verletzung von Patent- oder sonstigen Schutzrechten Dritter steht uns gegen Sie nach unserer Wahl das Recht zu, vom Vertrage zurückzutreten und / oder Schadenersatz zu verlangen.

15. Ihre Ausführungen müssen dem neusten Stand der Technik entsprechen.

16. Inspektionen und Prüfungen durch uns oder durch einen von uns beauftragten entbinden Sie nicht von Ihrer Garantie- und sonstigen Gewährleistungsverpflichtungen.

17. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihren Lieferungen und / oder Leistungen um technische Arbeitsmitte (Gerätesicherheitsgesetz) handelt oder nur um Zulieferungen dazu, sind Sie für Ihren Liefer- und Leistungsteil zur Beachtung der gültigen Unfallverhütungs- oder sonstigen Vorschriften verantwortlich, und zwar so, dass die Verwendungsfähigkeit nach Maßgabe des Gerätesicherheitsgesetzes gewährleistet ist, die Ausführung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie allen übrigen vom Gesetzgeber erlassenen Auflagen, Gesetzen und Verordnungen entspricht.

18. Von uns zur Verfügung gestellte Zeichnungen / Unterlagen etc. bleiben unser Eigentum und dürfen auf keinen Fall weder Dritten offenbart oder zugänglich gemacht, noch darf danach für Dritte gefertigt werden, Sie sind uns nach Aufforderung zurückzugeben. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit uns weiter. Werbemaßnahmen, die unsere Geschäftsbeziehungen hervorheben, bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung. Mit der Übersendung der technischen Dokumentation gewähren Sie uns das uneingeschränkte wirtschaftliche Nutzungsrecht in Bezug auf die Weiterverwendung dieser Unterlagen für die Erstellung von Dokumentationen im Zusammenhang mit von uns produzierten bzw. vertriebenen Maschinen / Anlagen.

19. Für alle durch Nichtbeachtung vorstehender Bedingungen uns entstehender Nachteile haften Sie.

20. Erfüllungsort für Lieferung / Leistung ist die jeweilige Verwendungsstelle, für die Zahlung Alfeld. Gerichtsstand ist für beide Teile Alfeld. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch am Gerichtsstand Ihres Geschäftssitzes zu verklagen.

21. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens.

22. Unsere über die vorstehenden Regelungen hinausgehenden gesetzlichen Rechte werden durch diese Einkaufsbedingungen nicht berührt.

23. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages oder der Bedingungen im übrigen nicht berührt.